Wo die Regeln für KI wirklich entstehen

Gesetze legen fest, was KI-Systeme erfüllen müssen. Wie das geht, steht in technischen Normen. Sie entstehen in einem abgestimmten System aus nationalen, regionalen und internationalen Gremien — und entscheiden mit darüber, wer Zugang zum europäischen Markt erhält.

Wer bei der Entwicklung von Normen am Tisch sitzt, gestaltet die Spielregeln von morgen mit. In der Schweiz erfolgt die Beteiligung an der internationalen KI-Standardisierung über das Nationalkomitee UK 42 Artificial Intelligence der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV).

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Gesetze definieren das Ziel, Normen den Weg dorthin: Der EU AI Act verlangt etwa Transparenz, Risikomanagement und menschliche Aufsicht. Wie diese Anforderungen technisch und organisatorisch umgesetzt werden, konkretisieren technische Normen. 
  • Die Normung läuft auf drei eng verzahnten Ebenen ab: Nationale Normungsorganisationen koordinieren die Mitwirkung an der europäischen Normung in CEN und CENELEC sowie an der internationalen Normung in ISO und IEC. Das Wiener und das Frankfurter Abkommen sorgen dafür, dass die Arbeiten auf europäischer und internationaler Ebene abgestimmt werden und möglichst keine Doppelspurigkeiten entstehen. Rund jede dritte europäische Norm ist heute identisch mit der entsprechenden ISO-Norm; bei CENELEC und IEC sind es sogar etwa 80 Prozent.
  • Für den EU AI Act entstehen harmonisierte Normen: Im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt das gemeinsame Komitee CEN-CENELEC JTC 21 diese Dokumente. Sind ihre Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht, können Unternehmen mit ihrer Anwendung eine Konformitätsvermutung geltend machen — ein anerkannter Weg zum Nachweis der Rechtskonformität. 
  • Eine Norm zu erfüllen, muss auch nachgewiesen werden: Normen beschreiben Anforderungen, belegen aber nicht, dass ein System sie einhält. Dafür braucht es Konformitätsbewertung durch unabhängige Stellen. Beispielsweise sind ISO/IEC 42001 und ISO/IEC 42006 Grundlagen, um KI-Managementsysteme zertifizieren zu lassen. 
  • Die Schweiz ist voll eingebunden — und wer mitarbeitet, gestaltet mit: Obwohl die Schweiz nicht am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligt ist, wirken Schweizer Fachpersonen über die SNV und Electrosuisse direkt an den europäischen und internationalen KI-Normen mit. Der Zugang für Unternehmen, Verwaltung und Forschung führt über das nationale KI-Spiegelkomitee UK 42 Artificial Intelligence der Schweizer Normenvereinigung SNV.

Die meisten Menschen antworten auf die Frage, wer künstliche Intelligenz reguliert, mit «die Regierung» und verweisen auf Gesetze wie den EU AI Act oder nationale KI-Strategien wie jene des Vereinigten Königreichs, Frankreichs oder Singapurs. An technische Normen denken hingegen nur die wenigsten. Gesetze legen fest, was erreicht werden muss: beispielsweise Sicherheit, Transparenz oder menschliche Aufsicht. Technische Normen konkretisieren diese Anforderungen und beschreiben, wie diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden können. Dazwischen liegt die stille, hochgradig organisierte Welt der Normungsorganisationen (Standards Development Organisations, SDOs), die die meisten Menschen nie zu Gesicht bekommen. Zu verstehen, wer diese Organisationen sind, wie sie miteinander in Beziehung stehen und wo KI derzeit in diese Struktur passt, ist für Unternehmen, Regulierungsbehörden und Forschende unerlässlich, wenn sie mitbestimmen wollen, wie «vertrauenswürdige KI» tatsächlich definiert wird.

Drei Ebenen, ein System

Die Standardisierung findet auf drei miteinander verzahnten Ebenen statt: national, regional und international.

Auf nationaler Ebene wird die Beteiligung an der Standardisierung durch nationale Normungsorganisationen (National Standards Bodies, NSBs) und nationale Komitees (National Committees, NCs) organisiert. Diese Organisationen vertreten ihre Länder jeweils in der International Organization for Standardization (ISO) und der International Electrotechnical Commission (IEC). NSBs und NCs sind dafür zuständig, nationale Spiegelkomitees zu relevanten Themen einzuberufen, in denen Fachpersonen aus Industrie, Wissenschaft, Regierung und Zivilgesellschaft zusammenkommen. Diese Komitees erarbeiten nationale Positionen und tragen zur Entwicklung internationaler und regionaler Normen bei.

Auf regionaler Ebene verfügt Europa über das European Committee for Standardization (CEN) und das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC), die beide ihren Sitz in Brüssel haben. Ihre Mitglieder sind die NSBs und NCs von mehr als 30 europäischen Ländern, die über nationale Spiegelkomitees gemeinsame Standpunkte erarbeiten und Fachpersonen in die europäischen technischen Komitees und Arbeitsgruppen entsenden. Die daraus resultierenden Normen gelten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und können, was entscheidend ist, als sogenannte «harmonisierte Normen» entwickelt werden. Diese unterstützen die Umsetzung der EU-Gesetzgebung und können nach der Veröffentlichung ihrer Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union für Produkte und Dienstleistungen eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der von ihnen abgedeckten gesetzlichen Anforderungen begründen.

Auf internationaler Ebene sind die ISO und die IEC tätig: Zusammen decken sie im Wesentlichen alle Bereiche der Technik ab. Die ISO ist eine internationale, nicht staatliche Organisation mit 177 nationalen Mitgliedern. Sie vereint über 50'000 Fachpersonen und verfügt über eine Sammlung von mehr als 26'000 veröffentlichten Normen. Die ISO wird vom Zentralsekretariat in Genf koordiniert. Die IEC ist ebenfalls eine internationale, nicht staatliche Organisation mit Sitz in Genf, die rund 30'000 Fachpersonen aus mehr als 150 Ländern zusammenbringt, um internationale Normen für elektrische, elektronische und verwandte Technologien zu erarbeiten. Keine der beiden Organisationen verfasst Normen selbst, sondern sie berufen über ihre Mitglieder Fachpersonen ein, die die Normen erarbeiten. Beide arbeiten nach dem strengen Prinzip «ein Land, eine Stimme», sodass eine Norm einen echten internationalen Konsens widerspiegelt und nicht die Interessen eines einzelnen Marktes.

Formal definieren ISO und IEC eine Norm als «ein Dokument, das im Konsens erstellt und von einer anerkannten Stelle genehmigt wurde und das für die gemeinsame und wiederholte Anwendung Regeln, Richtlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse bereitstellt, mit dem Ziel, in einem bestimmten Kontext ein optimales Mass an Ordnung zu erreichen». Konsens bedeutet «allgemeine Übereinstimmung, gekennzeichnet durch das Fehlen anhaltenden Widerstands gegen wesentliche Punkte», nicht Einstimmigkeit. Diese Unterscheidung ist wichtig: Konsensnormen können schneller vorangetrieben werden als Vertragsrecht und geniessen dennoch breite Legitimität.

Wie sehen die drei Ebenen aus nationaler Perspektive aus? In der Schweiz erfolgt die Beteiligung an der internationalen und europäischen Normung über zwei Organisationen: die Schweizerische Normenvereinigung (SNV), ein Mitglied von ISO und CEN, sowie Electrosuisse, ein Mitglied von IEC und CENELEC.

Europa und die Welt im Einklang halten

Ohne Koordination könnten die drei Ebenen leicht in unterschiedliche Richtungen ziehen. Genau um dies zu verhindern, gibt es zwei Abkommen. Das Wiener Abkommen, das 1991 von der ISO und dem CEN unterzeichnet wurde, schuf einen Rahmen, innerhalb dessen die Arbeit entweder auf europäischer oder auf internationaler Ebene geleitet werden kann, wobei die jeweils andere Organisation am Prozess teilnimmt und die daraus resultierende Norm gegebenenfalls übernimmt. Durch parallele Entwicklung, Stellungnahme und Abstimmung soll Doppelarbeit vermieden und sichergestellt werden, dass europäische und internationale Normen aufeinander abgestimmt bleiben. Das Leitprinzip lautet: «Eine Norm, eine Prüfung, überall anerkannt.» Drei Jahrzehnte später wurden im Rahmen dieses Abkommens mehr als 5'500 Dokumente gemeinsam erarbeitet, und etwa jede dritte europäische Norm ist heute identisch mit der entsprechenden ISO-Norm.

Das Frankfurter Abkommen, das 2016 zwischen der IEC und CENELEC geschlossen wurde und auf dem früheren Dresdner Abkommen von 1996 aufbaut, erfüllt dieselbe Funktion im elektrotechnischen Bereich. Es bietet einen Rahmen für gemeinsame Arbeitsplanung, parallele Entwicklung und parallele Abstimmungen, wodurch Normen, die von einer Organisation entwickelt wurden, nach Möglichkeit von der anderen übernommen werden können. Infolgedessen sind mittlerweile rund 80 Prozent der CENELEC-Normen identisch mit den entsprechenden IEC-Normen oder basieren auf diesen.

Für die KI ist diese Maschinerie keine historische Fussnote – sie prägt gerade jetzt aktiv den EU AI Act. Mit dem Mandat M/613 beauftragte die Europäische Kommission CEN und CENELEC mit der Entwicklung harmonisierter Normen zur Unterstützung des Gesetzes. Diese Arbeit wird von ihrem gemeinsamen technischen Komitee 21 «Artificial Intelligence» (Joint Technical Committee JTC 21) durchgeführt. Das JTC 21 wurde im Juni 2021 gegründet und bringt mehr als 300 Expert:innen aus 20 Ländern zusammen. Anstatt bei null anzufangen, verfolgt das JTC 21 bewusst einen dualen Ansatz: Wo immer es sinnvoll ist, übernimmt es bereits vorhandene internationale Arbeiten seines internationalen Pendants, des ISO/IEC JTC 1/SC 42 «Artificial Intelligence», oder passt sich diesen an. Das JTC 21 entwickelt nur dort zusätzliche europaspezifische Normungsdokumente, wo echte Lücken bestehen – zum Beispiel im Bereich des KI-spezifischen Risikomanagements und der Cybersicherheit.

Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, betrifft der EU AI Act aufgrund seiner extraterritorialen Reichweite auch Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen. Während die Schweiz nicht am Gesetzgebungsprozess der EU beteiligt ist, ist sie vollständig in das europäische Normungssystem integriert. Über die SNV und Electrosuisse tragen Schweizer Fachpersonen direkt zu den im Rahmen von CEN und CENELEC entwickelten Normen bei, einschliesslich der Arbeit des CEN-CENELEC JTC 21 zur Unterstützung des AI Acts.

Artikel 40 des AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689) besagt, dass KI-Systeme, die harmonisierten Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union (Official Journal of the European Union, OJEU) veröffentlicht wurden, von einer Konformitätsvermutung hinsichtlich der entsprechenden Anforderungen des Gesetzes profitieren. Mit anderen Worten: Sobald die Fundstelle einer harmonisierten Norm im OJEU veröffentlicht wurde, können Unternehmen diese als anerkannten und weitverbreiteten Weg nutzen, um die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen. Genau deshalb ist es von Bedeutung, wer bei der Ausarbeitung dieser Normen mit am Tisch sitzt.

Wo Normen in der Governance-Struktur angesiedelt sind

Die KI-Governance umfasst eine Reihe von Instrumenten mit unterschiedlichen Ebenen an Autorität und Durchsetzbarkeit: 

  • verbindliches internationales Recht, einschliesslich Verträge und anderer internationaler Abkommen
  • unverbindliches internationales Soft Law, wie beispielsweise die UNESCO-Grundsätze zur ethischen Nutzung von KI
  • verbindliche supranationale und nationale Gesetzgebung, wie beispielsweise den EU AI Act und nationale KI-Gesetze
  • freiwillige internationale Standards, wie sie beispielsweise von der IEC und der ISO entwickelt werden, sowie internationale Grundsätze, wie die Leitprinzipien der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte
  • De-facto-Normkraft der Technologie, die durch die technischen Entscheidungen und die Marktrelevanz von Technologieunternehmen entsteht.

Obwohl sich jedes Instrument in seiner Rechtskraft von den anderen erheblich unterscheidet, spielt jedes einzelne eine Rolle dabei, wie KI-Systeme entwickelt und eingesetzt werden.

Normen nehmen innerhalb dieser Governance-Struktur eine einzigartige Stellung ein. Während Regierungen und Gesetzgeber durch Gesetze und politische Ziele das «Was» definieren, konzentrieren sich Normungsorganisationen auf das «Wie» und setzen diese Ziele in international vereinbarte, umsetzbare Anforderungen um. Konformitätsbewertungssysteme helfen dann dabei, zu überprüfen, ob diese Anforderungen in der Praxis erfüllt werden.

Diese Arbeitsteilung ist kein informeller Brauch, sondern im Handelsrecht verankert. Gemäss dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sollen die Mitgliedstaaten relevante internationale Normen als Grundlage für ihre technischen Vorschriften (Artikel 2.4) und ihre Konformitätsbewertungsverfahren (Artikel 5.4) verwenden – es sei denn, eine bestimmte Norm wäre für das verfolgte politische Ziel unwirksam oder ungeeignet, beispielsweise aufgrund grundlegender klimatischer, geografischer oder technologischer Faktoren. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, warum sich die KI-Regulierung, einschliesslich des EU AI Acts, so stark auf ISO/IEC- und CEN/CENELEC-Normen stützt, anstatt detaillierte technische Anforderungen direkt in den Gesetzestext selbst aufzunehmen: Ein Grossteil dieser Arbeit wurde bereits im Rahmen internationaler Konsensverfahren mit grösserer technischer Tiefe geleistet.

Das Verfassen der Norm ist nur die halbe Arbeit

Eine Norm legt fest, welche Anforderungen wie erfüllt werden müssen. Ob ein Produkt, System oder eine Organisation diese Anforderungen tatsächlich erfüllt, zeigt sich erst durch eine Konformitätsbewertung. Unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstellen beurteilen dabei anhand von Tests, Inspektionen und Zertifizierungen, ob die Anforderungen der Norm erfüllt werden.

Die ISO stellt über ihr Komitee für Konformitätsbewertung (Committee on Conformity Assessment, CASCO) ein umfassendes Normenpaket zur Verfügung, das als CASCO-Toolbox bekannt ist. Diese Normen legen allgemeine Grundsätze und Anforderungen für Organisationen fest, die Konformitätsbewertungsdienstleistungen erbringen, und tragen dazu bei, deren Kompetenz, Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Die meisten CASCO-Dokumente werden gemeinsam von der ISO und der IEC veröffentlicht. Die CASCO-Toolbox umfasst eine breite Familie von Normen zur Konformitätsbewertung, darunter die weitverbreitete Normenreihe ISO/IEC 17000. Während CASCO Richtlinien entwickelt und diese Normen dann veröffentlicht, führt es selbst keine Konformitätsbewertungsaktivitäten durch. 

Die IEC betreibt seit Jahrzehnten globale Konformitätsbewertungssysteme. Heute betreibt sie vier davon, die jeweils einen anderen Technologiebereich abdecken: 

  • IECEE, dessen Certification Body Schema (CB-Scheme) es ermöglicht, dass eine einzige Prüfung für elektrotechnische Geräte weltweit anerkannt wird
  • IECEx für Geräte, die sicher in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
  • IECQ für die Qualität elektronischer Komponenten
  • IECRE für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Wind, Solar und Meeresenergie 

Das zugrunde liegende Prinzip ist dasselbe wie bei den Wiener und Frankfurter Abkommen: einmal prüfen, überall anerkennen.

Die KI-Normung entwickelt sich in eine ähnliche Richtung. ISO/IEC 42001 definiert einen zertifizierbaren Standard für KI-Managementsysteme, während ISO/IEC 42006 Anforderungen an die Stellen festlegt, die solche Managementsysteme prüfen und zertifizieren. Derzeit wird weiter an einem übergeordneten Rahmenwerk für Konformitätsbewertungssysteme im KI-Bereich sowie an der Meldung von Vorfällen bei KI-Systemen gearbeitet. Dies könnte es langfristig ermöglichen, die Behauptung eines Unternehmens, seine KI-Systeme seien «vertrauenswürdig» oder «konform», unabhängig zu überprüfen. Ähnlich wie heute bei der CE-Kennzeichnung oder einem CB-Prüfzertifikat könnte die Konformität durch eine objektive Bewertung nachgewiesen werden, anstatt durch Marketingaussagen lediglich behauptet zu werden.

Standards: Grundsätze in die Praxis umsetzen

Nichts davon ist abstrakt. Genau dieses mehrschichtige, mit Querverweisen versehene System ermöglicht es, dass aus einem in einer Brüsseler Verordnung verankerten Grundsatz eine Checkliste wird, die ein Ingenieur oder eine Ingenieurin in Zürich, Belgrad oder anderswo umsetzen kann – und die zunehmend auch unabhängig überprüft wird. Dies ist bewusst kein geschlossener Kreis. Normen sind strategisch: In ihnen wird das praktische «Wie» der KI-Governance tatsächlich entschieden, oft schon lange bevor das zugrunde liegende Gesetz überhaupt fertiggestellt ist. 

Ganz gleich, ob Sie eine für die Umsetzung des KI-Gesetzes zuständige Regierungsbehörde vertreten oder ein Unternehmen, das dieses einhalten muss: Indem Sie sich an der Entwicklung von Normen beteiligen – anstatt darauf zu warten, das Ergebnis zu erhalten –, tragen Sie dazu bei, Regeln mitzugestalten, die Ihre Anliegen widerspiegeln. Ihre nationale Normungsorganisation und deren KI-Spiegelausschuss sind das Tor zu diesem Prozess.

CEN-CENELEC JTC 21 Plenarsitzung und Netzwerkanlass in Winterthur

Vom 6. bis 9. Oktober 2026 kommt das europäische KI-Normungskomitee CEN-CENELEC JTC 21 zu seiner zweiten Plenarsitzung des Jahres in Winterthur zusammen. Mehrere zentrale Normen zur Unterstützung des EU AI Acts sollen bis Ende 2026 vorliegen. Die Arbeiten befinden sich damit in einer entscheidenden Phase.

Im Vorfeld der Plenarversammlung organisieren die SATW und die SNV den Netzwerkanlass Trust by Design: Standards for Aligned AI Governance. Die Veranstaltung bietet Einblicke in die aktuelle Entwicklung der europäischen und internationalen KI-Normung und ermöglicht den Austausch mit Fachpersonen, die direkt an der Erarbeitung von KI-Normen beteiligt sind.

📅 Montag, 5. Oktober 2026, Mülisaal, Winterthur
🔗 Informationen und Anmeldung

Mitwirkende

Rolle Titel + Name
Text von Boris Inderbitzin, Manuel Kugler, Cindy Parokkil