Ende März sind parallel zwei Datenfundus zum Thema Cyberbedrohung in der Schweiz erschienen: die polizeiliche Kriminalstatistik und der Halbjahresbericht des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS). Obschon sich beide Quellen auf den ersten Blick mit Cybervorfällen befassen, decken sie doch unterschiedliche Bereiche ab und sind nicht direkt vergleichbar. Gerade deshalb ist aber eine gemeinsame Betrachtung der beiden Statistiken interessant.
Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst unter dem Sammelbegriff Cyberkriminalität Straftaten, die im digitalen Raum – also unter Einbezug der Telekommunikationsnetze oder des Internets – begangen werden. Je nach Tatvorgehen werden diese Straftaten in folgende Kategorien aufgeschlüsselt:
Ein Blick in die Zahlen (vgl. interaktive Grafik unten) verdeutlicht, dass die überwiegende Anzahl von Vorfällen der Cyber-Wirtschaftskriminalität zuzuschreiben ist. Es ist auch diese Kategorie, die verantwortlich zeichnet für den bis 2024 anhaltend steilen Anstieg an Cyberkriminalfällen, der sich seither auf hohem Level eingependelt hat. Die Fallzahlen in den restlichen Kategorien sind entweder über die Zeit konstant (Cyber-Sexualdelikte), leicht rückläufig (Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten) oder auf sehr tiefem Niveau volatil (Illegaler Handel im Darknet und Data Leaking). Unabhängig von der Kategorie ist damit zu rechnen, dass nicht alle tatsächlichen Straftaten bekannt wurden, wobei diese sogenannte Dunkelziffer je nach Kategorie stark variiert (BFS 2026).
Die interaktive Grafik zur Cyberkriminalstatistik erlaubt es Ihnen, die Daten nach Ihren Interessen zu durchforsten. So funktioniert sie:
Beim Analysieren der Zahlen der Cyber-Wirtschaftskriminalität fällt auf, dass «Hacking» – ein Begriff, der umgangssprachlich oftmals noch synonym für viele Cyberdelikte verwendet wird – letztlich deutlich weniger ins Gewicht fällt als beispielsweise Phishing. Letztere Kategorie, die Strategien zur Aneignung persönlicher oder vertraulicher Daten auf unbefugte Art und Weise zusammenfasst, zeigt denn auch über alle Tatvorgehen hinweg den markantesten Anstieg. Dabei haben sich die Fallzahlen seit 2021 verfünffacht auf über 7'400 Fälle im Jahr 2025.
Mengenmässig überflügelt eine weitere Unterkategorie der Cyber-Wirtschaftskriminalität aber alle anderen Vorgehensweisen: der Cyberbetrug. Die 2025 fast 40'000 erfassten Straftaten in dieser Kategorie umfassen so unterschiedliche Tatvorgehen wie den Missbrauch von online Zahlungssystemen oder fremden Identitäten über den Betrug mit Kleinanzeigen oder gefälschten Immobilienanzeigen bis hin zu Romance Scams und dem aktuell grassierenden CEO-Betrug (vgl. Box).
Auch das BACS warnt regelmässig vor dieser Betrugsmasche. Um einem Vorfall möglichst vorzubeugen, empfiehlt das BACS, folgende technische und organisatorische Hürden aufzubauen:
Vergleicht man die Zahlen der Cyberkriminalstatistik mit den im Halbjahresbericht des BACS enthaltenen freiwilligen Meldungen von Cyberbedrohungen durch die Bevölkerung und die Wirtschaft, zeigen sich ähnliche Tendenzen. Auch hier zeichnen Cyberbetrug und Phishing für die Mehrzeit der Fälle verantwortlich.
Interessant werden die Zahlen des BACS aber vor allem beim Blick auf die erstmals ausgewiesenen meldepflichtigen Cybervorfälle. Seit dem 1. April 2025 sind Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie beispielsweise Organisationen der Energie- oder Trinkwasserversorgung, Transportunternehmen und die Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden dazu verpflichtet, Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung an das BACS zu melden.
Dabei zeigt sich, dass bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen das «Hacking» die verbreitetste Vorgehensart ist (20 %). Daneben spielen auch der Diebstahl von Zugangsdaten (14 %) DDoS-Attacken (13 %), also Angriffe auf die Verfügbarkeit einer Infrastruktur, und die Verwendung von Schadsoftware (11 %) wichtige Rollen.
Schliesslich ist interessant zu sehen, auf welche Akteure sich die 145 meldepflichtigen Cybervorfälle des zweiten Halbjahrs 2025 verteilt haben. Am stärksten betroffen waren öffentliche Verwaltungen (25 %), IT- und Telekommunikationsanbieter (18 %), der Finanz- und Versicherungssektor (16 %) und Energieanbieter (12 %).
Diese kurze Datenanalyse verdeutlicht, dass KMU und Privatpersonen nicht von denselben Angriffsarten betroffen sind wie Betreiber von kritischen Infrastrukturen. Allen gemein ist, dass sie sich über mögliche Bedrohungen informieren und die gerade aktuellen Tatvorgehen der Cyberkriminellen kennen sollten. Nur so können die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Eine verlässliche Informationsquelle ist diesbezüglich das BACS, das spezifische Informationen für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden zur Verfügung stellt.
| Rolle | Titel + Name |
|---|---|
| Text von | Tobias Schlegel |