Dokumente
Voraussetzung ist, dass die Projektanträge in Frankreich und der
Schweiz von ihren zuständigen Institutionen genehmigt sind und eine
Absichtserklärung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorliegt. Die
Forschergruppen in Frankreich und in der Schweiz müssen unabhängig voneinander
ihr Antragsdossier für die finanziellen Unterstützung der geplanten
Zusammenarbeit zusammenstellen. Sinnvollerweise stimmen die beiden
Forschergruppen die Erstellung ihres Dossiers miteinander ab. Jede
Forschergruppe muss ihr Dossier in ihrem Land an die zuständige Stelle – in der
Schweiz bei der SATW an S. Schneider – elektronisch oder per Post einreichen.
Ein Antrag erstreckt sich über zwei Jahre. Es ist
ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen. Antragsformulare
können von der Website der SATW heruntergeladen oder dort angefordert
werden. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragssteller mindestens drei
Experten nennen müssen, die Ihr Dossier fachlich begutachten können. Für
die Bestätigung des zweiten Jahres muss eine schriftliche Anfrage inklusive
eines kurzen Zwischenberichts aus dem ersten
Förderjahr eingereicht werden.
Die
Antragsformulare können in Englisch, Französisch oder Deutsch
ausgefüllt werden.
Die Schweizer Forscher (namentlich der/die Projektverantwortliche) sind verpflichtet, alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen für den Schutz der wissenschaftlichen, technischen und industriellen Kenntnisse und des geistigen Eigentums zu treffen. Insbesondere müssen sie darüber wachen, dass die Zusammenarbeit mit dem Forschungspartner eine unbegründete Weitergabe von schweizerischen Technologien ausschliesst.
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