ETH Zürich - SATW - Tätigkeiten - Unterstützungsbeiträge - Germaine de Staël 
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Germaine de Staël

Termine

14. Mai 2010
Einreichen der neuen Dossiers

3. September 2010
Antrag auf zweites Förderjahr

Dezember 2010
Bescheid (Zusage/Absage)

1. Januar 2011
Projektbeginn


Kontakte


Sonja Schneider
Sekretariat SATW

Französische Botschaft
SCAC, Service de coopération et d'action culturelle
Schosshaldenstrasse 46
CH-3006 Bern
Tel. +41 (0)31 359 21 38
Fax +41 (0)31 359 21 92
E-Mail science@ambafrance-ch.org
www.ambafrance-ch.org


Partner in Frankreich
Egide
E-Mail recherche@egide.asso.fr
www.egide.asso.fr/jahia/Jahia/site/egide/lang/fr/stael


Das Programm "Germaine de Staël" fördert die Zusammenarbeit zwischen französischen und schweizerischen Forschern und Forschergruppen durch Vergütung der dabei anfallenden Reise- und Aufenthaltsspesen. Schweizer Teilnehmer werden mit ungefähr 4500 Franken je Projekt und Jahr gefördert.

Partner
Auf französischer Seite wird das Programm vom Centre français pour l'accueil et les échanges internationaux (Egide) betreut.

Teilnahmeberechtigung
Die Ausschreibung richtet sich an jede öffentliche oder private Forschungseinrichtung (Hochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Fachhochschulen und Firmen). Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind zugelassen, einschliesslich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Wichtig: Die Dossiers müssen sowohl auf schweizerischer als auch auf französischer Seite eingereicht werden. Schweizer Kandidaten sind gebeten, sich zu vergewissern, dass ihr französischer Partner das Dossier auf französischer Seite eingereicht hat.

Auswahlkriterien
Das Projekt "Germaine de Staël" wird jährlich ausgeschrieben. Instanzen beider Länder entscheiden gemeinsam über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags. Neben der wissenschaftlichen Qualität gelten folgende Bewertungskriterien:

Projekte, die neue Themen behandeln oder bei denen sich junge Forschende als Projektleiter engagieren sowie Projekte aus den Geistes- und Sozialwissenschaften werden bevorzugt behandelt.

Förderdauer
Bewilligte Projekte werden für ein oder zwei Jahre gefördert. Für die Zusage eines zweiten Jahres müssen ein Schreiben und ein Bericht über die Aktivitäten aus dem ersten Förderjahr eingereicht werden. Vergütet werden nur Ausgaben im geförderten Zeitbereich.

Schlussbericht
Spätestens zwei Monate nach Projektschluss muss ein Schlussbericht im Umfang von zwei bis drei Seiten (DIN A4) mit den Ergebnissen und gegebenfalls Publikationen eingereicht werden.


Vergütung

siehe Spesenreglement

Einreichung der Dossiers 2011

siehe Ausschreibung 2011

Bewilligte Dossiers 2010
siehe Bewilligte Dossiers 2010 (pdf)


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