Fachförderung

Fachförderung

Die SATW fördert fachbezogene Umsetzungsprojekte und Veranstaltungen ihrer Mitgliedsgesellschaften jährlich mit ungefähr 200'000 Franken. Die geförderten Bereiche und Tätigkeiten sind im Fachförderungsreglement beschrieben. Neue Aktivitäten, innovative Projekte und die Förderung junger Personen werden bevorzugt behandelt. Es können mehrere Projekte je Mitgliedsgesellschaft eingegeben werden.

Gesuche werden bis Ende August angenommen. Zur Projekteingabe benützen Sie bitte das vorbereitete Projektformular und für alle Anträge zusammen ein Gesuchsformular. Beilagen sind möglich (höchstens fünf Seiten pro Projekt). Schicken Sie Ihre Eingabe an die SATW-Geschäftsstelle. Nach Abschluss eines Projekts benötigen wir unverzüglich einen ausgefüllten Fragebogen. Dieser wird für den Rechenschaftsbericht gegenüber dem Bund benötigt.

Über die Annahme oder Ablehnung der Projekte erhalten Sie bis Anfang Dezember schriftlich Bescheid, vorbehältlich des endgültigen Budgetentscheids durch die Mitgliederversammlung im April des Folgejahrs. Die zugesagten Mittel werden nach der Mitgliederversammlung ausgezahlt.

Für Veranstaltungen wird in der Regel anstatt eines festen Beitrags eine Defizitgarantie gesprochen. Nach Vorliegen der detaillierten Kostenaufstellung nach der Veranstaltung wird der tatsächliche Finanzierungsbedarf bis zum festgelegten Höchstbetrag ausgezahlt.