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Wahlreglement (PDF)
Formular zur Nominierung von Einzelmitgliedern (MS Word)
Formular zur Sekundierung von Einzelmitgliedern (MS Word)
Statuten der SATW (PDF)
Einzelmitglieder werden von der SATW auf Vorschlag der Wahlkommission auf Lebenszeit ernannt. Die SATW zählt gegenwärtig rund 230 Einzelmitglieder.
Ordentliche Einzelmitglieder sind Personen, die sich für die Ziele der Akademie oder die technischen Wissenschaften besonders einsetzen. Im Ausland tätige Personen können zu korrespondierenden Mitgliedern ernannt werden. Personen mit besonderem Verdienst um die SATW können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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